Experten-Ratgeber

Winterdienst: Pflichten, Kosten & Tipps für Eigentümer

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Der erste Schnee fällt, und plötzlich stellen sich viele Eigentümer die Frage - wer räumt eigentlich? Wir klären auf.

8 min Lesezeit
Für Eigentümer & Hausverwaltungen
Profi-Qualität

Kurz vorweg: Das Wichtigste in 30 Sekunden

Als Grundstückseigentümer sind Sie für den Winterdienst verantwortlich - auch wenn Sie das vielleicht nicht wussten. Bei Mietobjekten können Sie die Pflicht zwar auf Mieter übertragen, aber die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen. Heißt: Wenn was passiert, haften erstmal Sie.

Die gute Nachricht: Sie können einen Winterdienst beauftragen und sich entspannt zurücklehnen. Kostet je nach Fläche zwischen 50 und 300 Euro im Monat - und erspart Ihnen eine Menge Stress und rechtliche Risiken.

Was genau bedeutet "Räum- und Streupflicht"?

Fangen wir mal ganz vorne an. In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zum Winterdienst - das regelt jede Gemeinde selbst in ihrer Straßenreinigungssatzung. Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Im Kern läuft es überall ähnlich: Sie müssen den Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien und bei Glätte streuen. In Stuttgart und den meisten Städten in Baden-Württemberg gelten diese Zeiten:

Räumzeiten (typisch für BW)

Werktags (Mo-Sa):

7:00 bis 20:00 Uhr

Sonn- und Feiertage:

8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr

Das bedeutet: Wenn es nachts schneit, müssen Sie bis 7 Uhr morgens geräumt haben. Bei Dauerschneefall wird es komplizierter - dann heißt es: regelmäßig räumen, solange es schneit.

"Aber ich hab doch Mieter!" - Was bei vermieteten Objekten gilt

Ein Klassiker in unseren Beratungsgesprächen. Ja, Sie können die Räumpflicht im Mietvertrag auf Ihre Mieter übertragen. Das machen viele Vermieter so, und grundsätzlich ist das auch in Ordnung.

Wir sehen das in der Praxis oft: Mieter vergessen es, sind im Urlaub, oder haben einfach keine Lust um 6 Uhr morgens rauszugehen. Das Ergebnis? Ein ungeräumter Gehweg und ein Vermieter, der im Zweifel haftet.

Deshalb entscheiden sich viele unserer Kunden dafür, den Winterdienst professionell erledigen zu lassen. Die Kosten können Sie übrigens über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen - das ist völlig legal und üblich.

Was kostet professioneller Winterdienst?

Jetzt wird's konkret. Die Kosten hängen natürlich von verschiedenen Faktoren ab: Wie groß ist die Fläche? Wie oft muss geräumt werden? Ist die Fläche gut zugänglich?

Einfamilienhaus

50-100 €

pro Monat (Wintersaison)

Gehweg + Einfahrt, ca. 30-50 m²

Mehrfamilienhaus

120-250 €

pro Monat (Wintersaison)

Gehweg + Zugang + Parkplätze

Gewerbeimmobilie

200-500 €

pro Monat (Wintersaison)

Je nach Größe, oft mit Bereitschaft

Die meisten Anbieter - wir eingeschlossen - arbeiten mit Pauschalverträgen für die Wintersaison (November bis März). Da ist dann alles drin: Schneeräumen, Streuen, Streumittel, und die Bereitschaft auch am Sonntagmorgen um 6 Uhr loszufahren.

Worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten

Nicht jeder Winterdienst ist gleich. Wir haben in den Jahren einige Geschichten von Kunden gehört, die vorher schlechte Erfahrungen gemacht haben. Hier ein paar Dinge, auf die Sie achten sollten:

Klare Reaktionszeiten

Ein guter Anbieter garantiert Ihnen schriftlich, bis wann nach Schneefall geräumt wird. Bei uns sind das maximal 2 Stunden nach Schneeende.

Dokumentation

Jeder Einsatz sollte dokumentiert werden - mit Uhrzeit und Foto. Falls doch mal was passiert, haben Sie so einen Nachweis.

Versicherung

Der Dienstleister sollte eine Betriebshaftpflicht haben. Fragen Sie ruhig nach dem Nachweis - seriöse Anbieter zeigen den gerne.

Umweltfreundliches Streumittel

Salz ist in vielen Gemeinden verboten oder eingeschränkt. Achten Sie darauf, dass abstumpfende Mittel wie Splitt verwendet werden.

Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden

"Ich warte bis es aufhört zu schneien"

Falsch gedacht. Bei längerem Schneefall müssen Sie zwischendurch räumen - nicht erst am Ende. Sonst türmt sich der Schnee, und Sie kommen kaum noch durch.

"Ein schmaler Pfad reicht doch"

Nein, tut er nicht. Laut Rechtsprechung müssen zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen können - das sind mindestens 1 Meter Breite, besser 1,20 Meter.

"Ich bin im Urlaub, da passiert schon nichts"

Urlaub schützt nicht vor Haftung. Sie müssen für eine Vertretung sorgen - oder eben einen Winterdienst beauftragen.

Unser Fazit

Winterdienst ist keine Raketenwissenschaft, aber er wird oft unterschätzt. Die Rechtslage ist klar: Als Eigentümer sind Sie verantwortlich. Ob Sie selbst zur Schneeschaufel greifen oder einen Profi beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.

Nach unserer Erfahrung lohnt sich die professionelle Lösung vor allem dann, wenn Sie nicht vor Ort wohnen, beruflich eingespannt sind, oder einfach nicht um 6 Uhr morgens bei Minusgraden raus möchten. Die Kosten sind überschaubar, und Sie haben Ihre Ruhe - und Rechtssicherheit.

Falls Sie Fragen haben oder ein unverbindliches Angebot möchten: Wir sind für Sie da. Auch kurzfristig - denn der Winter kommt manchmal schneller als gedacht.

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