Haushaltsnahe Dienstleistungen: So sparen Sie Steuern
Bis zu 4.000€ jährlich absetzbar - 20% direkte Steuerermäßigung
Maximalbetrag
4.000€ pro Jahr
Steuerermäßigung
20% direkte Steuerermäßigung
Maximale Ersparnis
800€ jährlich
Wichtige Voraussetzungen:
- Rechnung mit separater Arbeitskosten-Ausweisung
- Zahlung per Überweisung (nicht bar)
- Dienstleistung im eigenen Haushalt
- Gewerblicher Anbieter
Was ist steuerlich absetzbar?
Übersicht über absetzbare und nicht absetzbare Reinigungsleistungen
Bedingung:
Professionelle Reinigung im Haushalt
Typische Kosten:
150-400€
Steuerersparnis:
30-80€
Bedingung:
Vor-Ort-Reinigung durch Fachbetrieb
Typische Kosten:
100-300€
Steuerersparnis:
20-60€
Bedingung:
Professionelle Dampfreinigung
Typische Kosten:
80-200€
Steuerersparnis:
16-40€
Bedingung:
Keine Dienstleistung durch Dritte
Typische Kosten:
20-50€
Steuerersparnis:
0€
So setzen Sie Polsterreinigung steuerlich ab
4 einfache Schritte zur maximalen Steuerersparnis
- Arbeitskosten separat ausweisen lassen
- Materialkosten getrennt aufführen
- Anfahrtskosten zu den Arbeitskosten
- Mehrere Angebote vergleichen
- Name und Anschrift des Dienstleisters
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Getrennte Ausweisung Arbeits-/Materialkosten
- Datum der Leistungserbringung
- Überweisung oder Lastschrift verwenden
- Barzahlung wird nicht anerkannt
- Kontoauszug als Nachweis aufbewahren
- Bei EC-Karte: Beleg aufbewahren
- Anlage 'Haushaltsnahe Dienstleistungen'
- Nur Arbeitskosten eintragen
- Alle Belege sammeln und aufbewahren
- Bei Unsicherheit Steuerberater fragen
Realistische Kostenbeispiele
So viel können Sie konkret sparen
Wichtige rechtliche Hinweise
Das sollten Sie unbedingt beachten
Wann gilt es als haushaltsnahe Dienstleistung?
Die Reinigung muss in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück stattfinden. Bei gewerblich genutzten Räumen ist keine Absetzung möglich.
Was zählt nicht dazu?
Selbstgekaufte Reinigungsmittel, DIY-Reinigung oder Reinigung außerhalb des Haushalts sind nicht absetzbar.
Aufbewahrungspflicht
Belege müssen mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann diese zur Prüfung anfordern.
Doppelte Förderung ausgeschlossen
Wenn andere Förderungen in Anspruch genommen wurden, ist eine zusätzliche steuerliche Absetzung nicht möglich.